Als
nordöstlicher Teil von Nordrhein-Westfalen - NRW, umfaßt Westfalen
die westfälische Bucht mit Teilen des Ruhrgebiets, das nordwestliche
Weserbergland und das Sauerland, d.h. den größten Teil des Landschaftsverbandes
Westfalen mit den Regierungsbezirken Münster und Arnsberg und den
westlichen Teilen des Regierungsbezirks Detmold.
Hauptort ist Münster.
Obwohl sich bis in das 19. Jahrhundert kein politisch,
geographisch, kulturell oder wirtschaftlich abgegrenzter Raum Westfalen
herausgebildet hatte und Westfalen nie ein staatliches Gebilde wie Preußen,
Bayern oder Württemberg gewesen ist, gab es doch früher als in
anderen deutschen Gebieten eine relativ einheitliche Geschichtslandschaft
Westfalen.
Im Laufe eines Jahrtausends sind drei oder vier verschieden
weit gefaßte Westfalenbegriffe zu unterscheiden.
Ursprünglich war Westfalen die Bezeichnung für
einen der Herrschaftsräume (Heerschaften) des sächsischen Stammesgebietes.
Im weiteren Sinne hieß Westfalen seit dem 12. Jahrhundert
das Land zwischen Weser und Rhein.
Im engeren Sinne bezeichnete der Begriff das seit 1180
zum kurkölnischen Besitz gehörende Herzogtum Engern und Westfalen,
das nur den Kern des heutigen südlichen Westfalen mit dem Hauptort
Arnsberg (ab 1368) umfaßte.
Daneben lehnten im Spätmittelalter entstandene Gemeinschaftsbildungen
(Städtebünde z.B.) sich in ihrer Organisation an das weitere
Territorium an.
Dadurch gewann der Begriff Westfalen als Herkunftsbezeichnung
für seine Bewohner Bedeutung.
Nach dem Zusammenbruch des alten Reiches und bei der Festlegung
des territorialen Zuschnitts Deutschlands durch den Wiener Kongreß
entstand im Jahre 1815/16 die preußische Provinz Westfalen südlich
einer Linie Minden - Wiehengebirge - Tecklenburg - Rheine, ohne die Fürstentümer
Lippe, Schaumburg-Lippe und Waldeck, sowie das Bistum Osnabrück und
das Niederstift Münster, die beide an das Königreich Hannover
fielen.
Ebenso wurde die Stadt Essen abgetrennt.
Dafür entstand mit der preußischen Erwerbung
der Grafschaften des Siegerlandes und Wittgensteins und ihrer Anfügung
an die Provinz Westfalen ein neues "Südwestfalen".
Insgesamt erhielt Westfalen zum ersten Mal in der Geschichte
eine scharf umgrenzte, staatlich administrative Zusammenfassung unter einem
Oberpräsidenten als Vertreter der preußischen Krone.
Seit dem Jahre 1824 konnte ein Provinziallandtag (Ständeversamlung)
die Angelegenheiten der Provinz begutachten und beraten.
Lange vor der Errichtung der Provinz Westfalen existierte
sowohl ein volkstümliches übergreifendes Westfalenbewußtsein
als auch - unter Gebildeten - eine historisch gefärbte Westfalengesinnung.
Die Zusammenfassung unterschiedlicher Territorien zu
einer Provinz und die Benennung mit dem für das 19. Jahrhundert attraktiven
Stammesnamen Westfalen haben aber das Zustandekommen und den Inhalt eines
neuzeitlichen Westfalenbewußtseins tief beeinflußt, ebenso
wie die vielen wissenschaftlichen und heimatkundlichen Wortführer
eines Westfalentums und ihre Vereine, die eine reiche Publizistik hervorbrachten.
Nicht zuletzt wurde das westfälische Selbstbewußtsein
durch Konflikte mit der preußischen Zentrale, vor allem bei der Verteidigung
der hergebrachten sozialen Stellung der katholischen Kirche, gefördert.
Dazu trat der außerordentliche wirtschaftliche
Aufschwung im Zuge der Industrialisierung.
Zum einen hatte Westfalen Anteil an dem Ruhrgebiet, das
sich zum bedeutendsten europäischen Zentrum der Montanindustrie entwickelte.
Zum anderen überformte die Industrialisierung auch
hergebrachte Gewerbegebiete mit Textilherstellung (z.B. Minden-Ravensberg)
oder Erzproduktion und Verarbeitung (Siegerland, Märkisches Land).
Durch die Provinzialordnung vom 1.8.1886 erhielt Westfalen,
neben der staatlich preußischen Verwaltung, als kommunaler Provinzialverband
Selbstverwaltungsbefugnisse, die von dem Provinziallandtag als Beschluß-
und von einem durch diesen gewählten Provinzialausschuß als
Verwaltungsorgan mit einem Landesdirektor (seit 1889 Landeshauptmann) wahrgenommen
wurden.
In der Weimarer Republik wurde die Selbstverwaltung der
Provinz weiter demokratisiert und ausgeweitet; das NS-Regime löste
sie im Jahre 1933 auf.
Die Provinz blieb jedoch als Verwaltungseinheit erhalten.
Am 6.6.1945 bestätigte die britische Militärregierung
die Rechtswirksamkeit und den Bestand der provinzialen Selbstverwaltung
und ernannte Bernhard Salzmann zum Landeshauptmann.
Am 5.7.1945 berief sie Rudolf Amelunxen als Oberpräsident
zum Leiter der Provinzialregierung.
Der ernannte Provinzialrat, eine rein beratende parlamentarische
Versammlung, trat nur einmal am 30.4.1946 zusammen.
Mit der Auflösung der preußischen Provinzen
durch die Verordnung Nr. 46 der britischen Militäregierung vom 23.8.1946
ging die Provinz im neuen Land Nordrhein-Westfalen auf.
Der 1953 geschaffene Landschaftsverband Westfalen-Lippe
führt mit geringeren Zuständigkeiten die Tradition der Selbstverwaltung
fort.
Nach den Zahlen von 1994 umfaßt der westfälisch-lippische
Landesteil Nordrhein-Westfalens 63% der Fläche (21400qkm), doch nur
47% (8,3 Mio.) der Bevölkerung und erbringt 43,5% der Bruttowertschöpfung
(1992).
Der städtische Agglomerationsraum des nördlichen
und östlichen Ruhrgebietes mit den Großstädten Dortmund,
Bochum, Hagen, Gelsenkirchen, Hamm, Herne, Recklinghausen, Bottrop hebt
sich von der umgebenden Kulturlandschaft scharf ab.
Die vier weiteren Großstädte Bielefeld (342000
Einwohner), Münster (264000 Einwohner), Paderborn (131000 Einwohner)
und Siegen (111000 Einwohner) sind für ihre ländlich geprägten
Umgebungsräume die regionalen Oberzentren.
Abseits der schwerindustriellen Bereiche des Ruhrgebietes
bestimmen Landwirtschaft sowie klein- und mittelständische Fertigungsbetriebe
das Bild der Region.
Weniger als 50% der Erwerbstätigen sind im verarbeitenden
Gewerbe und im Bergbau tätig.
Erstarkende Branchen sind Maschinenbau, Holzverarbeitung
(Möbelindustrie), Elektroindustrie und Fremdenverkehr (Tourismus).
Die Wasserburgen des Münsterlandes, die Heilbäder
in Ostwestfalen und die Naturlandschaften des Sauer- und Siegerlandes bieten
einen hohen Erholungs- und Freizeitwert.
Die Universitäten Münster und Bochum gehören
zu den größten in Deutschland; vier weitere Universitäten
(Bielefeld, Paderborn, Siegen, Dortmund), die Fernuniversität Hagen
und eine Anzahl von Fach- und Kunsthochschulen vervollständigen die
westfälische Hochschullandschaft.
Nicht zuletzt die Bevölkerungswanderungen nach dem
Krieg haben zu einer nahezu ausgeglichenen Verteilung der Konfessionen
geführt: 46% bekennen sich zum Katholizismus, 42% zur evangelischen
(evangelisch) Kirche.
Drei Prozent der Bevölkerung sind islamischen (Islam)
Glaubens, was von der hohen Zuwanderung vor allem aus der Türkei zeugt.
Lippe
Gebiet des heutigen Kreises Lippe, früher die Kreise
Lemgo und Detmold, weitgehend identisch mit dem Territorium der ehemaligen
Grafschaft bzw. des Fürstentums (1720/ 89 - 1919) und Freistaates
Lippe (1919 - 1937), seit 1947 Teil des Landes Nordrhein - Westfalen.
Historisch gesehen, gehört die fast 800 Jahre selbständige
Landesherrschaft Lippe zum westfälischen Raum.
Es gelang Lippe nach der Neuordnung durch den Wiener
Kongreß 1815, die Selbständigkeit als Mitglied des Deutschen
Bundes zu erhalten.
Die Edelherren zur Lippe wurden erstmals 1123 namentlich
erwähnt, benannt nach ihrer gleichnamigen Burg am Fluß Lippe.
Im 12. Jahrhundert gründeten sie die Stadt Lippe,
heute Lippstadt, die ihnen im 14. Jahrhundert verlorenging.
Der Bestand des Landes bildete sich im 16. Jahrhundert.
Danach erfolgten kaum noch Veränderungen.
Im Zeitalter der Glaubensspaltung wurde Lippe protestantisch
und geriet durch die Konfessionsschranken gegenüber den benachbarten
Territorien in eine gewisse Abseitslage.
Nach dem dreißigjährigen Krieg war das Land
dauerhaft verarmt; die lippische Armut wurde sprichwörtlich.
Die Verarbeitung von Flachs zu Garn und Leinen für
den Export, sicherte als Zuerwerb der Hälfte der Bevölkerung
nur eine begrenzte Existenz.
Zwar vermochte das Fürstenhaus, zu nennen ist die
Fürstin Pauline (1802 - 1820), über die großen politischen
Krisen und territorialen Flurbereinigungen von 1789 bis 1815 und 1866 hinweg
die staatliche Selbständigkeit zu retten, aber es gelang den alten
Ständen, die 1819 erlassene, für ihre Zeit moderne Verfassung
zu verhindern und in Lippe eine rückständige politische Ordnung
zu konservieren.
Das trug dazu bei, daß das 19. Jahrhundert für
Lippe zu einem "Jahrhundert der Verspätungen" wurde.
Der 1895 ausgebrochene Erbfolgestreit, in den Kaiser
Wilhelm II. persönlich eingriff, erregte ganz Deutschland.
Er endete 1905 mit der Thronbesteigung Leopolds IV. aus
der Linie Biesterfeld.
Im 19. Jahrhundert blieb Lippe weit hinter der allgemeinen
wirtschaftlichen Entwicklung zurück und erlebte in den letzten Jahrzehnten
eine schwere wirtschaftliche Krise, als das traditionelle Leinengewerbe
die im benachbarten Ravensberger Land vollzogene Modernisierung nicht mitvollzog.
Schon seit dem 17./18. Jahrhundert hatten viele Männer
sommers als Torfstecher und Ziegelbrenner außer Landes gehen müssen;
um die Jahrhundertwende und in den Jahren darauf zwang die Verarmung annähernd
40% der männlichen Erwerbstätigen zur Wanderarbeit außerhalb
Lippes; im Jahre 1927 waren es noch etwa 20%.
Nach der Abdankung Leopolds IV. (1918) erhielt das Land
im Dezember 1919 eine republikanisch-parlamentarische Verfassung, durch
die ein dreiköpfiges Landespräsidium an die Spitze der Regierung
trat.
Den mit einem beispiellosen Aufwand errungenen Wahlsieg
der NSDAP vom 15.1.1933 in der lippischen Landtagswahl feierten die Nationalsozialisten
als Beginn der "Machtergreifung".
Am 10.5. 1933 "schalteten" sie den Landtag "gleich",
lösten ihn 1934 auf, unterstellten das Land dem Gauleiter für
Westfalen-Nord als Reichsstatthalter.
Im April 1945 wurde Lippe von der britischen Besatzungsmacht
als erstes deutsches Land der Nachkriegszeit wieder errichtet.
Die feierliche Eröffnung eines ernannten Landtages
folgte allerdings erst am 9.5.1946.
Er verabschiedete am 11.9. eine Verfassung, als schon
Verhandlungen über die Beendigung der staatlichen Selbständigkeit
und die Eingliederung entweder nach Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen
liefen.
Der lippische Landespräsident, Heinrich Drake erlangte
von NRW größere Zugeständnisse, die in zehn "Punktationen"
festgehalten wurden, worauf die britische Militärregierung mit der
Verordnung Nr. 77, die am 21.1.1947 in Kraft trat, Lippe mit Nordrhein
- Westfalen zusammenfügte.
Von einem bis zum 5.2.1956 möglichen Volksbegehren
(Bürgerbeteiligung) gegen die Eingliederung nach NRW machte die Bevölkerung
keinen Gebrauch.
In den erwähnten Verhandlungen erreichte Lippe u.a.
die Verlegung der Bezirksregierung von Minden nach Detmold.
Das wichtigste Verhandlungsergebnis aber bestand in der
Zusicherung Nordrhein-Westfalens, das staatliche Vermögen Lippes (Domanialvermögen)
-Grundbesitz, Immobilien, die Staatsbäder Salzuflen und Meinberg,
Landestheater, Landesmuseun, Landesbibliothek - als Sondervermögen
einer neu zu gründenden Körperschaft des öffentlichen Rechts
zu übertragen und die Erträge voll dem lippischen Gebiet zu erhalten.
Mit Gesetz vom 5.11.1949 wurde daraufhin der Landesverband
Lippe gegründet, der das Vermögen bis heute verwaltet.
Der Kreis Lippe umfaßt 1246qkm mit 356427 Einwohnern
(1994).
Die Hauptorte sind Detmold (72607 Einwohner/1994) und
Lemgo (41207 Einwohner).
In Detmold gibt es eine Musikhochschule.
Die Fachhochschule Lippe für Architektur und Bauwesen
hat ihren Sitz in Lemgo und Detmold.
Lippe ist stark landwirtschaftlich geprägt.
Von Bedeutung sind die beiden Staatsbäder Salzuflen
und Meinberg.
Der industrielle Schwerpunkt liegt bei der Holzverarbeitung.
Landesbewußtsein
Landesbewußtsein ist ein Begriff, der vor allem
in der politischen Diskussion in einer stark wertenden Bedeutung Verwendung
findet, wenn gerade in den nach 1945 gegründeten Bindestrich-Bundesländern
wie Nordrhein-Westfalen der Mangel an Landesbewußtsein bei den Bürgern
bedauert und dessen Stärkung für wünschenswert gehalten
wird.
Demgegenüber wird im folgenden ein analytisches
Begriffsverständnis zugrunde gelegt.
Danach bezieht sich Landesbewußtsein auf die kollektive
Identität, d.h. den Zusammenhalt von Menschen - in diesem Fall auf
der Ebene eines Bundeslandes - aufgrund gemeinsamer räumlicher Grenzen,
geschichtlicher Erfahrungen, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Gegebenheiten
und politischer Orientierungen sowie auf die Identifikation und das Einverständnis
dieser Menschen mit den Verfassungsgrundsätzen und den staatlichen
Einrichtungen.
Als Voraussetzungen für die Herausbildung von Landesbewußtsein
bzw. -identität können (nach Karl Rohe) zwei Dimensionen von
politischer Kultur unterschieden werden.
Zum einen muß eine einheitliche, von anderen Bundesländern,
aber auch anderen Ebenen (Nation, Region, Gemeinde) unterscheidbare Soziokultur
vorhanden sein.
Darunter sind die verinnerlichten Lebensweisen, Werte
und Maßstäbe für das Zusammenleben von Gruppen zu verstehen,
die den Rahmen für politisches Handeln bilden.
Zum anderen ist eine subjektiv bewußte Deutungskultur
erforderlich, die diese landesspezifischen Mentalitäten aufgreift,
z.B. durch Symbole verdeutlicht und zum Gegenstand kultureller Aktivitäten
macht, damit sich ein Wir-Bewußtsein herausbilden kann.
Teilkulturen in NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen wurde 1946 durch die britische
Besatzungsmacht aus dem nördlichen Teil der preußischen Rheinprovinz
und der Provinz Westfalen gebildet und 1947 durch die Eingliederung von
Lippe-Detmold erweitert.
Damit knüpfte es einerseits an verschiedene Kontinuitätslinien
an und war kein reines Kunstprodukt.
Andererseits gab es keinen entsprechenden Vorläuferstaat,
so daß das Land als Ganzes eine Neuschöpfung darstellte.
Die Landesteile Nordrhein und Westfalen brachten keine
jahrhundertealte Traditionen als eigenständige und einheitliche Territorien
mit.
Denn die historischen Räume Rheinland und Westfalen
waren größer als die heutigen Gebiete und in zahlreiche kleinere
Herrschaftsbereiche aufgesplittert.
Erst unter der gemeinsamen preußischen Herrschaft
seit 1815 entstanden die Provinz Westfalen (1815) und die Rheinprovinz
(1822).
Allerdings blieben die beiden preußischen Westprovinzen
Nachbarn, die sich in ihren Soziokulturen voneinander unterschieden.
So wird dem Rheinland eine stärker an den Menschen
und an Verfahren des Aushandelns ausgerichtete Vorstellung von Politik,
dagegen Westfalen ein eher an sachlichen Leistungen und weniger an Kompromissen
orientiertes Politikverständnis zugeschrieben.
Dem entsprachen unterschiedliche Deutungskulturen, die
von Teilen des jeweiligen Bürgertums getragen wurden und durch Sprache,
Brauchtum und Lebensweise im Alltag der Menschen verankert waren.
Während die preußische Herrschaft im 19. Jahrhundert
nur wenig zur Ausbildung von Gemeinsamkeiten zwischen Rheinland und Westfalen
beitrug, bewirkte die Industrialisierung zumindest teilweise eine Verklammerung
der beiden Gebiete.
Mit dem Ruhrgebiet entstand eine neue Region, die die
Provinzgrenze überschritt, ohne jedoch die beiden Provinzen insgesamt
zu erfassen und zu integrieren.
Diese Region wurde nicht durch Geschichte und Raum, sondern
durch wirtschaftliche und gesellschaftliche Strukturen definiert.
Sozialkulturell stellte das Ruhrgebiet keine Einheit
dar.
Vielmehr war es entlang konfessioneller und sozialer
Konfliktlinien in mehrere Milieus gespalten.
Das vorherrschende Politikmodell war durch traditionalistische
Einstellungen zur Politik, eher konservative als radikale Ausrichtungen
der Parteien, sozialstaatliche Züge und organisierte, auf Konsens
zielende Konfliktlösungsmuster gekennzeichnet.
Aufgrund der Existenz verschiedener Subkulturen, des
Fehlens einer bürgerlichen Trägerschicht und des Mangels an kulturellen
Einrichtungen konnte sich nur ansatzweise eine Deutungskultur herausbilden,
so daß das Ruhrgebiet in erster Linie von außen als Einheit
wahrgenommen wurde.
Wir in NRW
Aufgrund der Vielfalt der Sozio- und Deutungskulturen,
die regional auf Westfalen, den rheinischen Landesteil und das Ruhrgebiet
begrenzt blieben, waren die Voraussetzungen für die Entwicklung eines
einheitlichen nordrhein-westfälischen Landesbewußtseins bei
der Gründung des Landes denkbar schlecht.
Die Problematik spiegelt sich beispielhaft in der Präambel
der Landesverfassung von 1950 wider.
Nachdem in ersten Entwürfen noch auf die "rheinisch-westfälische
Bevölkerung" und das "Volk von Westfalen, vom Rhein und von der Ruhr"
Bezug genommen worden war, benennt die Präambel die "Männer und
Frauen des Landes Nordrhein-Westfalen" als Verfassungsgeber.
Seit den 50er Jahren verstärken sich die Bemühungen,
ein Landesbewußtsein zu fördern, da es nicht eigenständig
aus einer Tradition (Brauchtum) erwachsen konnte.
Vor allem Landesregierungen und Landesparlament versuchen
u.a. mit Hilfe politischer Symbole, grundlegende Elemente der politischen
Kultur zu verdeutlichen sowie zur Herausbildung einer kollektiven nordrhein-westfälischen
Identität und zur Identifikation mit dem politischen System beizutragen.
Die 1953 gesetzlich festgelegten Landesfarben, die Landesflagge
und insbesondere des Landeswappen sind nicht nur weit verbreitet, bekannt
und beliebt, sondern auch Sinnbilder sowohl für die drei Landesteile
als auch für deren Integration.
Dagegen scheiterte die Schaffung anderer Symbole wie
eines großen Staatswappens und einer Landeshymne oder verzögerte
sich wie beim Bau eines neuen Landtagsgebäudes und der Einsetzung
eines Landesordens.
Der Tag der Landesgründung ist zwar kein gesetzlicher
Feiertag, wird aber in Jubiläumsjahren besonders gewürdigt, wobei
erste Anzeichen für die Begründung einer eigenen Landestradition
zu erkennen sind.
Neben der Symbolstiftung konzentrieren sich die Aktivitäten
der Landespolitik auf die Kulturförderung (Großer Kunstpreis
des Landes NRW, Förderpreis des Landes NRW, Kunstsammlung NRW).
Darüber hinaus tragen die Landeszentrale für
politische Bildung durch die Herausgabe landeskundlicher Bücher, die
Universitäten und Archive des Landes durch Quellenveröffentlichungen,
Forschungsarbeiten und landesgeschichtliche Ausstellungen sowie der WDR
mit Rundfunk- und Fernsehsendungen zu landespolitischen Themen dazu bei,
die Kenntnisse über das Land bei den Bürgern zu verbreitern und
dadurch mittelbar ein Landesbewußtsein zu fördern.
In den 80er Jahren entdeckten auch die Parteien Landesbewußtsein
als Thema für ihre Öffentlichkeitsarbeit. Im Landtagswahlkampf
1985 verwendete die Landesregierung bzw. die SPD das Motto "Wir in Nordrhein-Westfalen",
das im Unterschied zu "Wir Nordrhein-Westfalen" die nach wie vor bestehende
Vielfalt an Identitäten und Identifikationsmöglichkeiten im Land
betont.
Aktuelle Probleme und Bewertung
Inwieweit die Bemühungen zur Förderung eines
nordrhein-westfälischen Landesbewußtseins erfolgreich sind,
ist nur schwer einzuschätzen.
Eine bundesweite Umfrage des Instituts für Demoskopie
1991 ergab, daß sich 57% der Befragten in den alten Bundesländern
in erster Linie als "Deutsche" und nur 19% eher als "Landsmann" (z.B. Bayer,
Berliner, Westfale) fühlten.
Nach einer Umfrage von Infratest Sozialforschung für
Nordrhein-Westfalen 1982 bezeichneten 29% der Befragten Nordrhein - Westfalen",
aber insgesamt 52% einzelne Regionen (12% Ruhrgebiet, 10% Rheinland, 9%
Westfalen, je 4% Sauerland, Bergisches Land, Köln, je 3% Niederrhein,
Münsterland, Düsseldorf) als ihr "Zuhause".
Damit bestätigt sich das Bild von einem Nebeneinander
verschiedener Identitäten, wobei allerdings die Ebene der Bundesländer
gegenüber nationalen und regionalen Identitäten einen geringeren
Stellenwert besitzt.
In Nordrhein-Westfalen ist zudem die Landesidentität
im Vergleich z.B. zu Bayern, wo sich 58% der Befragten im Freistaat "zuhause"
fühlen, besonders schwach ausgeprägt.
Für die Entwicklung eines nordrhein-westfälischen
Landesbewußtseins ergeben sich drei Perspektiven:
eine "künstliche" Deutungskultur, die abgehoben
von der differenzierten Soziokultur auf die Inszenierung und Vermarktung
eines Landes-Images setzt und auf den Wettbewerb im Europa der Regionen
zielt, aber für die Ausbildung eines Landesbewußtseins im engeren
Sinne ohne Wirkung bleibt;
eine einheitliche Landesidentität als langfristige
Perspektive, die von der Auflösung der regionalen Soziokulturen und
vor allem dem Verlust der Prägekraft des Ruhrgebiets profitiert;
eine weiterhin pluralistische und pragmatische Deutungskultur,
die die Vielfalt der Soziokulturen in Nordrhein-Westfalen widerspiegelt
und kleinräumige Lebenswelten wie z.B. im Ruhrgebiet toleriert. Letzteres
bedeutet allerdings den Abschied von der Vorstellung eines nordrhein-westfälischen
Heimatgefühls als Maßstab für Landesbewußtsein.
Wappen
Das Wappen des Landes NRW besteht aus drei Feldern, je
eines für die drei territorialen Bausteine des Landes.
Es zeigt in der linken Hälfte auf grünem Feld
einen silbernen Wellenbalken als Versinnbildlichung des Rheinstroms (Rheinland).
Auf der rechten Hälfte in rotem Feld ein springendes
silbernes Pferd (Westfalen).
Unten liegt in einer eingebogenen silbernen Spitze eine
fünfblätterige rote Rose mit goldenem Butzen und fünf goldenen
Kelchblättern (Lippe).
Das Wappen wurde am 5.2. 1948 in seiner heutigen Form
eingeführt und am 10.3.1953 mit dem "Gesetz über die Landesfarben,
das Landeswappen und die Landesflagge" auch gesetzlich verankert.
Um die freie Verwendung des Wappens zu ermöglichen,
dessen unbefugte Benutzung nach § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
vom 2.1.1975 mit Strafe bedroht ist, gab der Innenminister am 17.2.1984
durch einen Runderlaß ein verändertes "NRW-Wappenzeichen" zur
Verwendung durch jedermann frei.
Im Schild stehen die Figuren des Landeswappens als Konturen
vor den grün-weiß-roten Landesfarben.
Impressum
Auszug aus dem NRW-Lexikon (Stand: Oktober 1996) .
Politik . Gesellschaft . Wirtschaft, mit freundlicher Genehmigung des Verlages
Leske & Budrich, Leverkusen. Die gedruckte Fassung des NRW-Lexikon,
2. überarbeitete und aktualisierte Auflage, ISBN 3-8100-2336-1, ist
beim Verlag oder im Buchhandel für ca. DM 36,00 erhältlich. |